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Einzelunternehmen gründen: So bleibst du auf Erfolgskurs

Lesezeit von 10 Minuten
Einzelunternehmen gründen: So bleibst du auf Erfolgskurs

Endlich ein eigenes Unternehmen gründen, endlich selbst ChefIn sein und die eigene Leidenschaft leben – wer möchte das nicht? Viele Gründer entscheiden sich für ein Einzelunternehmen, um ihren Traum zu verwirklichen, denn das bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Doch das bedeutet nicht, dass es beim Gründen nichts zu beachten gibt.

Du wirst nicht einfach von heute auf morgen zur/m erfolgreichen EinzelunternehmerIn. Aber wir helfen dir dabei den Weg abzukürzen. Wir statten dich mit all dem Wissen aus, das du brauchst, um erfolgreich durchzustarten und nicht in ein Fettnäpfchen nach dem anderen zu treten.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Als Einzelunternehmen gilt jedes Unternehmen, das von einer Einzelperson gegründet wurde. Entscheidest du dich dafür, gründest du ohne Geschäftsführerteam, kannst aber durchaus Mitarbeiter einstellen. Das Unternehmen gehört nur dir allein und du triffst jede einzelne Entscheidung selbst. Der Begriff „Einzelunternehmen“ ist allerdings nicht gesetzlich definiert, denn hier gibt es Unterschiede. Dir stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl, auf die wir jetzt einen genaueren Blick werfen.

Welche Rechtsformen kann ich als Einzelunternehmen nutzen?

Bevor du dein Einzelunternehmen gründen kannst, musst du dich entscheiden, welche Rechtsform du in Zukunft in Anspruch nehmen möchtest. So kannst du dich beispielsweise als Gewerbetreibende/r anmelden. Das kommt für dich infrage, wenn du kein/e Angehörige/r der freien Berufe bist – dazu gleich mehr. Du bist dann verpflichtet, dich beim Gewerbeamt zu melden und zwar spätestens 14 Tage nach Aufnahme deiner Tätigkeit. Auch Gewerbesteuern sind dann abzuführen, sofern dein Jahresgewinn mehr als 24.500 Euro beträgt.

EinzelunternehmerIn und gleichzeitig FreiberuflerIn

Freiberufler betreiben im Grunde ebenfalls ein Gewerbe, denn sie agieren auch mit einer Gewinnabsicht. Gehörst du aber den freien Berufen an, bist also beispielsweise KünstlerIn, ÄrztIn oder JuristIn, kannst du dich für die Rechtsform des Freiberuflers entscheiden. Eine Gewerbeanmeldung sowie die Abgabe der Gewerbesteuer fallen dann für dich aus. Du wendest dich lediglich mit einem formlosen Schreiben an dein Finanzamt und informierst es über deine freiberufliche Tätigkeit. Du wirst dann einen Bogen zur steuerrechtlichen Erfassung ausfüllen müssen – und das war es auch schon.

So wirst du KleinunternehmerIn

Sowohl als gewerblich Tätige/r als auch FreiberuflerIn kannst du KleinunternehmerIn werden. Hierbei handelt es sich streng genommen nicht um eine Rechtsform, doch der Unterschied ist trotzdem wichtig zu kennen. Du gehst als KleinunternehmerIn durch, wenn dein Jahresumsatz unter 22.000 Euro bleibt. Du musst dann keine Umsatzsteuer zahlen, allerdings kannst du diese auch nicht auf deinen Rechnungen ausschreiben.

Eingetragene/r Kaufmann/ -frau

Die dritte große Rechtsform, die du wählen kannst, ist eingetragene/r Kaufmann/ -frau. Das trifft automatisch auf dich zu, wenn du ein Handelsgewerbe betreibst. Es gibt leider keine eindeutige Antwort auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen du dich ins Handelsregister eintragen lassen musst.

Laut Handelsgesetzbuch ist jede/r Gewerbetreibende ein/e Kaufmann/ -frau, außer wenn die Art des Unternehmens und dessen Umfang es nicht erfordern. Zugegebenermaßen gibt das nicht viel Aufschluss. Eines der wohl wichtigsten Kriterien, um diese Frage zu lösen, ist das Finanzielle. Steigen dein Jahresumsatz über 600.000 Euro oder dein Jahresgewinn über 60.000 Euro, dann bist du in der Regel ein/e Kaufmann/ -frau. In der Praxis entscheidet das Finanzamt darüber, ob die Kaufmannseigenschaften auf dein Unternehmen zutreffen oder nicht.

einzelunternehmen rechtsform

Wie gründe ich ein Einzelunternehmen?

Möchtest du dein eigenes Einzelunternehmen gründen, gibt es einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Schritte im Folgenden für dich zusammengefasst.

Dein Startkapital

Ohne finanzielle Mittel ist das Leben schwer, das gilt auch beim Gründen eines Unternehmens. Aber nicht immer ist ein gewisses Maß an Startkapital erforderlich. Das kommt ganz darauf an, womit du dich selbstständig machen möchtest und ob du Geld für Räumlichkeiten, Materialien, Maschinen, Lagerhallen und mehr brauchst.

Entscheidest du dich beispielsweise für eine Selbstständigkeit als JournalistIn und möchtest zuhause vor dem heimischen PC arbeiten, benötigst du im Grunde erst einmal kein Startkapital. Hast du aber z. B. vor, deinen eigenen Laden zu eröffnen, dann kommst du nicht drum herum, dir einen finanziellen Puffer zu schaffen, von dem du Miete, Möbel, Produktion und mehr bezahlen kannst.

Der perfekte Standort

Du hast das nötige Startkapital angesammelt und bist jetzt bereit, endlich loszulegen. Aber wo genau soll dein Einzelunternehmen denn seinen Sitz haben? Viele Gründer entscheiden sich dazu, erst einmal ihr Zuhause als Tätigkeitsort anzugeben. Das ist grundsätzlich möglich, sofern du kein Unternehmen mit Außenwirkung führst. Sitzt du also lediglich in deinem Wohnzimmer und schreibst Bücher oder führst telefonische Beratungen durch, ist das meist kein Problem.

Ist allerdings Außenwirkung vorhanden, beispielsweise weil du ein Firmenschild anbringst oder Kunden bei dir ein und aus gehen, ist eine Absprache mit deinem Vermieter nötig. Hinzu kommt, dass fast alle Städte und Gemeinden in Deutschland genau festlegen, wo sich Gewerbetreibende ansiedeln dürfen und wo nicht. Ist es in deinem Wohngebiet also lediglich erlaubt, zu wohnen und nicht zu arbeiten, darfst du dein Unternehmen mit Außenwirkung dort nicht ansiedeln.

Deine Unternehmensbezeichnung

Den perfekten Namen für die eigene Firma zu finden, ist gar nicht so leicht. Bei Einzelunternehmen sollte immer der volle Name des/ r InhaberIn, also deiner, enthalten sein. Es gibt zwar mittlerweile keine gesetzliche Vorschrift mehr dafür, nichtsdestotrotz sollte aus deiner Firmenbezeichnung klar hervorgehen, wem sie gehört. Für Werbezwecke kannst du deinen Namen dann ruhig weglassen, allerdings muss er auf deinen Visitenkarten, Rechnungen und bei jeglicher Art von Schriftverkehr angegeben werden.

Die Anmeldungen bei Finanzamt und Co.

Startkapital – steht. Standort – steht. Jetzt geht es endlich ans Eingemachte, nämlich an deine Anmeldungen bei verschiedenen Ämtern. Nun kommt es darauf an, für welche Rechtsform du dich entschieden hast.

Als FreiberuflerIn wendest du dich lediglich ans Finanzamt. Als Gewerbetreibende/r ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt fällig. Prüfe vorher auch, ob deine geplante Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis voraussetzt und beantrage diese, falls nötig. War deine Anmeldung dann erfolgreich, kümmert sich das Gewerbeamt darum, dass auch das Finanzamt, die Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaften darüber informiert werden.

Wichtig an dieser Stelle zu wissen ist, dass sowohl deine Krankenkasse als auch die Deutsche Rentenversicherung nicht automatisch über deine Gründung in Kenntnis gesetzt werden. Darum musst du dich selbst kümmern und das möglichst zeitnah, um Bußgelder und hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Für einige Selbstständige besteht die Pflicht, sich gesetzlich rentenversichern zu lassen, also informiere dich im Vorfeld gut!

Die richtige Buchhaltung für deine Steuererklärung

Du hast dein Einzelunternehmen noch nicht einmal gegründet und sollst jetzt schon über die Steuererklärung nachdenken? Oh ja, denn das erspart dir später viel Arbeit! Behalte immer im Hinterkopf, was du in deiner Steuererklärung alles auflisten werden musst und welche Papiere das Finanzamt von dir einfordern könnte.

Bleibst du von Anfang an am Ball und sammelst und ordnest deine Dokumente an einem Ort, dann wird dir das viel Zeit und Nerven ersparen, wenn die Steuererklärung dann fällig ist. Bewahre auch den Brief mit deiner Steueridentifikationsnummer und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gut auf. Beide Nummern bekommst du nach deiner Anmeldung bei Finanzamt und Co. zugesendet und du wirst sie immer wieder brauchen.

Was kostet die Gründung eines Einzelunternehmens?

Die Gründung selbst kostet dich in den meisten Fällen tatsächlich nicht viel. Wenn du als FreiberuflerIn tätig sein möchtest, ist deine Anmeldung beim Finanzamt sogar kostenlos. Meldest du hingegen ein Gewerbe an, kommt eine kleine Gebühr auf dich zu. Deren Höhe hängt davon ab, in welcher Stadt du wohnst und bewegt sich im Schnitt zwischen 20 und 60 Euro.

Als Kaufmann/ -frau hingegen wird eine Gebühr für den Notar fällig, der dich in das Handelsregister einträgt, und für das Registergericht. Die dazugehörigen Preise sind abhängig von deiner gewählten Rechtsform und auch der Firmengröße. Für EinzelunternehmerInnen bewegt sie sich zwischen rund 200 und 300 Euro.

5 Tipps für die Gründung eines Einzelunternehmens

Wer ein Einzelunternehmen gründet, denkt oft: „So kompliziert wird es schon nicht sein.“ Fakt ist, es gibt deutlich kompliziertere Unternehmensformen. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass dir alles in den Schoß fallen wird. Deshalb haben wir fünf Tipps für dich zusammengestellt, die dir dabei helfen, ein/e erfolgreiche/r GründerIn zu werden!

1. Gut geplant ist halb gewonnen

Möchtest du mit deinem Einzelunternehmen wirklich langanhaltend Erfolg haben, dann nimm dir Zeit für eine umfassende Planung. Laut dem HkW Gründungsmonitor beläuft sich die durchschnittliche Gründungszeit von der ersten Idee bis zu den offenen Türen auf rund sieben Monate. Das bedeutet nicht, dass du dir diese Zeit zwingend nehmen musst, aber plane lieber etwas zu viel ein als zu wenig. Das Fundament deines Einzelunternehmens ist ein ausgeklügelter Plan, vergiss das nie!

2. Vielleicht doch erstmal nebenberufliche/r UnternehmerIn?

Ein Unternehmen zu gründen, ist ein großer Schritt und geht mit zahlreichen Risiken einher. Du allein bist für alle Prozesse verantwortlich und stehst für jeden Fehler, der passiert, gerade. Außerdem liegt es allein bei dir, dass die Zahlungseingänge deine Unternehmensausgaben decken und dass dir auch noch etwas Geld für deine eigenen Lebenshaltungskosten zur Verfügung steht. Es wird dir nicht jeden Monat automatisch ein festes Gehalt überwiesen, auf das du dich verlassen kannst. Es liegt ganz allein bei dir.

Und genau deshalb musst du nicht gleich den Sprung ins kalte Wasser wagen. Bist du dir unsicher, ob deine Umsätze ausreichen werden, dann werde erst einmal nebenberufliche/r UnternehmerIn. Das bietet dir außerdem genug Zeit, um langsam zu wachsen. Und du stehst noch nicht von Beginn an unter dem Druck, unbedingt eine gewisse Umsatzzahl erreichen zu müssen.

3. Prüfe nötige Genehmigungen

Alles steht in den Startlöchern und dann wirst du doch wieder ausgebremst, weil eine Genehmigung fehlt. Also prüfe sie im Vorfeld unbedingt noch einmal, sonst wird es ärgerlich. Doch nicht nur Genehmigungen, sondern auch Zulassungen und bestimmte Qualifikationen können für deine Gründung notwendig sein.

4. Befasse dich mit Markenrecht

Achte bei der Gründung deines Einzelunternehmens unbedingt darauf, dass du keine bereits bestehenden Markenrechte verletzt. Das gilt für deinen Firmennamen, Logos und Produkte gleichermaßen. Auch du selbst solltest über Markenschutz nachdenken. So kannst du deine Position im Wettbewerb sichern und dir Konkurrenz bis zu einem gewissen Maß vom Leibe halten. Außerdem gehst du sicher, dass dein Firmenname nur dir vorbehalten bleibt, sodass es zu keinen Verwechselungen kommen kann.

5. Vergiss deine Kunden nicht

Bei einer Unternehmensgründung hat man unglaublich viel um die Ohren, klar. Anmeldungen, Finanzen, Räumlichkeiten, Mitarbeiter und mehr sind Themen, die im Vorfeld geklärt werden müssen. Aber vergiss dabei nicht deine Kundschaft, auch wenn sie jetzt noch nicht existent ist. Damit du dich trotzdem schnellstmöglich nach deiner Gründung an regem Kundenverkehr erfreuen kannst, dann beginne rechtzeitig damit, die Werbetrommel zu schlagen und Kundenakquise zu betreiben.

5 Fehler, die du bei der Gründung eines Einzelunternehmens vermeiden solltest

Wenn du ein Einzelunternehmen gründest, lauern verschiedenste Fettnäpfchen, in die du auf deinem Weg treten könntest. Wir warnen dich vor!

1. Du übernimmst dich am Anfang

Du hast dich bei Finanzamt und Co. gemeldet, dir einen tollen Namen überlegt, klasse Räumlichkeiten gefunden und sogar schon die ersten Kunden angesprochen. Also kann es losgehen! Aber Moment, was ist das denn schon wieder für ein Brief im Briefkasten? Finanzamt, Gewerbeamt, Gewerberegister – unzählige Instanzen melden sich plötzlich bei dir, weil sie noch Dokumente benötigen oder gewisse Dinge unklar sind. Da platzt der Kopf schnell. Mache nicht den Fehler und unterschätze den Aufwand. Suche dir Hilfe, falls nötig!

2. Du überschätzt deinen Gewinn

In den eigenen Gedanken erzielt das Unternehmen natürlich gute Umsätze. In der Realität sieht das aber oft anders aus. Plötzlich geht eine Palette an Produkten kaputt, du hast versehentlich eine falsche Bestellung getätigt und auf einmal fliegt eine Notarrechnung ins Haus, die du völlig vergessen hast. Nicht geplante Aufwendungen werden häufiger auf dich zukommen, als du denken magst. Also plane einen guten finanziellen Puffer ein!

3. Du unterschätzt den Zeitfaktor

So viele Dinge im Leben dauern länger, als man vorher glaubt. Das ist bei der Gründung eines Einzelunternehmens nicht anders. Auf einmal flattert ein Brief der IHK ins Haus, in dem steht, dass dein Firmenname doch nicht zulässig ist. Oder das Finanzamt lässt mit deiner Steuernummer auf sich warten und die Schlüsselübergabe für deine Räumlichkeiten verschiebt sich immer wieder nach hinten. Das sind nur ein paar Dinge, die deinen Zeitplan durcheinanderbringen können.

4. Du denkst nicht über dein Logo nach

Dein Logo repräsentiert dich und wofür du stehst. Natürlich möchtest du schnell eines vorliegen haben, damit du endlich loslegen kannst, aber halbherzige Designs werden dich nicht glücklich machen. Du wirst dein Logo so lange ändern, bis es perfekt ist und das bringt deine Kunden völlig durcheinander. Also nimm etwas Zeit und Geld in die Hand und schnappe dir einen Profi.

5. Du beschreibst deine Tätigkeit zu genau

Finanzamt und Co. möchten ganz genau wissen, was für einer Tätigkeit du nachgehst. Natürlich solltest du auch umfassend Auskunft darüber geben, aber schränke dich dabei nicht selbst zu sehr ein. Du stehst noch am Angang und weißt aktuell nicht, wohin der Weg noch gehen wird. Lasse in deinen Formulierungen also Spielraum, der dir möglichst viel unternehmerisches Handeln erlaubt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung eines Einzelunternehmens erfüllt werden?

In Deutschland darf jeder Staatsbürger ein Einzelunternehmen gründen. Dabei ist nicht einmal relevant, ob du bereits die Schule beendet, geschweige denn eine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Theoretisch kannst du dich also sogar schon während deiner Schul- oder Studienzeit selbstständig machen. Dafür musst du keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.

Über die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens

Wie alles im Leben hat auch die Gründung eines Einzelunternehmens seine Vor- und Nachteile. Schauen wir uns das Ganze doch einmal gemeinsam an!

Diese Vorteile bietet ein Einzelunternehmen:

  • Völlige Entscheidungsfreiheit und Flexibilität.
  • Gewinne gehören allein dir, denn du musst mit niemandem teilen.
  • Vergleichsweise niedrige Gründungskosten und weniger Bürokratie.
  • Einfache Buchführung in der Regel ausreichend (außer bei Eintragung ins Handelsregister).
  • Kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich.

Ein paar Nachteile sind allerdings auch zu erwähnen:

  • Du allein bist für alles verantwortlich.
  • Du haftest mit deinem Privatvermögen.
  • Nur du sorgst dafür, dass du deine geschäftlichen Ausgaben decken kannst und noch Geld zum Leben hast.
  • Kein Verlass auf ein festes Gehalt jeden Monat.

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Geprüft von Dr. med. Stefan Frädrich

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